Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Umzüge, Transporte und Entrümpelungen der Omed Sham & Shatheshan Thavarasa GbR handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Packwerk Umzüge Loccumer Straße 55 30519 Hannover nachfolgend „Packwerk Umzüge“ oder „Auftragnehmer“ genannt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Packwerk Umzüge und dem Auftraggeber über Umzüge, Transporte, Entrümpelungen, Möbelmontagen sowie damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
2. Leistungen
Packwerk Umzüge erbringt die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung. Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören: ● Privatumzüge ● Firmenumzüge ● Fernumzüge ● Transporte ● Entrümpelungen ● Haushaltsauflösungen ● Möbelmontage und Demontage ● Verpackungsservice ● Tragearbeiten ● Entsorgung ● Einrichtung von Halteverbotszonen Nicht vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Packwerk Umzüge sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und Packwerk Umzüge den Auftrag bestätigt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder über ein Onlineformular erfolgen.
4. Besichtigung und Angaben des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere: ● Umfang des Umzugsguts ● Wohnungsgröße ● Etagen ● Aufzugssituation ● Laufwege ● Parkmöglichkeiten ● Keller, Dachboden, Garage ● schwere oder sperrige Gegenstände ● Klaviere, Tresore, Aquarien oder ähnliche Sondergegenstände ● Montageaufwand ● Küchenmöbel ● Halteverbotszonen ● besondere Zufahrtsbedingungen Ergeben sich am Ausführungstag zusätzliche Gegenstände, längere Laufwege, fehlende Aufzüge, nicht angegebene Etagen oder sonstige Mehrarbeiten, ist Packwerk Umzüge berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten angemessen zusätzlich zu berechnen.
5. Zusatzaufwand und Leistungsänderungen
Erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten zusätzlich zu vergüten. Unvorhersehbare Aufwendungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind, sind vom Auftraggeber zu ersetzen, sofern Packwerk Umzüge diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Dazu zählen insbesondere: ● zusätzliche Tragewege ● nicht angegebene Möbelstücke ● Demontage- oder Montageaufwand ● Wartezeiten ● fehlende Parkmöglichkeiten ● zusätzliche Fahrten ● erschwerte Zugänge ● kurzfristige Änderungen der Auszugs- oder Einzugsadresse
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens nach Abschluss der Leistung fällig. Zahlungen können per Überweisung, EC-Zahlung oder Barzahlung erfolgen. Packwerk Umzüge ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine Anzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Packwerk Umzüge berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugskosten geltend zu machen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist Packwerk Umzüge berechtigt, die weitere Leistung zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.
7. Stornierung und Kündigung
Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Leistung stornieren. Bei Stornierung gelten folgende Regelungen: ● bis 7 Kalendertage vor Auftragstermin: kostenfrei ● 6 bis 3 Kalendertage vor Auftragstermin: 30 % des vereinbarten Auftragswertes ● 48 Stunden bis 24 Stunden vor Auftragstermin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes ● weniger als 24 Stunden vor Auftragstermin oder Nichterscheinen: 70 % des vereinbarten Auftragswertes Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Packwerk Umzüge kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Packwerk Umzüge bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8. Widerrufsrecht
Bei Umzugs- und Transportleistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Waren zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums. Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Durchführung des Auftrags möglich ist. Hierzu gehören insbesondere: ● Bereitstellung von Zugängen ● rechtzeitige Schlüsselübergabe ● Sicherstellung von Parkmöglichkeiten ● rechtzeitige Beantragung notwendiger Genehmigungen, sofern nicht Packwerk Umzüge damit beauftragt wurde ● ordnungsgemäße Verpackung empfindlicher Gegenstände ● Sicherung beweglicher Teile an Möbeln und Geräten ● Entfernung persönlicher Wertgegenstände Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abholung und Ablieferung des Umzugsguts zu prüfen, ob Gegenstände versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wurden.
10. Verpackung und Transportsicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche, zerbrechliche, elektronische oder besonders wertvolle Gegenstände transportgerecht zu verpacken, sofern keine Verpackungsleistung durch Packwerk Umzüge vereinbart wurde. Bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere bei Elektrogeräten, Möbeln oder technischen Geräten, sind vom Auftraggeber fachgerecht zu sichern. Packwerk Umzüge ist nicht verpflichtet, die fachgerechte Verpackung oder Transportsicherung durch den Auftraggeber zu überprüfen.
11. Nicht transportierte und ausgeschlossene Gegenstände
Packwerk Umzüge ist nicht verpflichtet, folgende Gegenstände zu transportieren: ● gefährliche Stoffe ● explosive, entzündliche oder giftige Stoffe ● Chemikalien ● Waffen ● Drogen ● lebende Tiere ● Pflanzen ohne gesonderte Vereinbarung ● Bargeld ● Schmuck ● Wertpapiere ● Urkunden ● persönliche Wertgegenstände ● leicht verderbliche Waren Gefährliche Güter oder Sondergüter sind Packwerk Umzüge vor Vertragsschluss ausdrücklich mitzuteilen.
12. Möbelmontage und technische Arbeiten
Packwerk Umzüge übernimmt Möbelmontagen nur, soweit diese vereinbart wurden. Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: ● Elektroinstallationen ● Gasinstallationen ● Wasseranschlüsse ● Dübelarbeiten ● Bohrarbeiten ● Küchenanschlüsse ● Arbeiten an fest verbauten Anlagen Für Schäden, die durch bereits beschädigte, instabile oder mehrfach montierte Möbel entstehen, haftet Packwerk Umzüge nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Halteverbotszonen und Parkmöglichkeiten
Sofern vereinbart, kann Packwerk Umzüge die Einrichtung einer Halteverbotszone organisieren. Die rechtzeitige Genehmigung durch Behörden kann nicht garantiert werden, da diese außerhalb des Einflussbereichs von Packwerk Umzüge liegt. Kann aufgrund fehlender Parkmöglichkeiten, blockierter Halteverbotszone oder behördlicher Einschränkungen nicht wie geplant gearbeitet werden, können zusätzliche Kosten für Wartezeiten, längere Laufwege oder Mehraufwand entstehen.
14. Beiladungstransporte
Packwerk Umzüge ist berechtigt, Transporte als Beiladung durchzuführen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und die vereinbarten Termine eingehalten werden.
15. Entrümpelungen und Entsorgungen
Bei Entrümpelungen versichert der Auftraggeber, Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände zu sein oder zur Entsorgung berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Packwerk Umzüge vorab über gefährliche Stoffe, Sondermüll oder problematische Gegenstände zu informieren. Sondermüll, Gefahrstoffe, Chemikalien, Farben, Lacke, Asbest oder ähnliche Stoffe werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung entsorgt. Nicht angegebene Sonderabfälle können zusätzlich berechnet oder von der Leistung ausgeschlossen werden.
16. Wartezeiten
Wartezeiten, die nicht von Packwerk Umzüge zu vertreten sind, werden zusätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere bei: ● verspäteter Schlüsselübergabe ● fehlender Zufahrt ● nicht zugänglicher Wohnung ● blockierten Parkflächen ● fehlender Anwesenheit des Auftraggebers ● Verzögerungen durch Dritte
17. Haftung
Packwerk Umzüge haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden, die durch Packwerk Umzüge oder eingesetztes Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Packwerk Umzüge unbeschränkt. Für Schäden, die auf unzureichende Verpackung, fehlende Transportsicherung, normale Abnutzung, Materialermüdung oder besondere Beschaffenheit des Umzugsguts zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Für Schäden an bereits beschädigten, instabilen, nicht fachgerecht montierten oder mehrfach demontierten Möbeln haftet Packwerk Umzüge nur bei nachweislichem Verschulden.
18. Schadensanzeige
Offensichtliche Schäden sind unmittelbar nach Ablieferung des Umzugsguts anzuzeigen. Nicht offensichtliche Schäden sind Packwerk Umzüge unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere durch Fotos und eine schriftliche Beschreibung.
19. Versicherung
Packwerk Umzüge verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Packwerk Umzüge vor Auftragserteilung auf besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände hinzuweisen.
20. Verzögerungen und höhere Gewalt
Packwerk Umzüge haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Packwerk Umzüge liegen. Hierzu zählen insbesondere: ● Verkehrsstörungen ● Stau ● Witterung ● Unfälle ● behördliche Maßnahmen ● höhere Gewalt ● Krankheit von Personal ● technische Defekte ● Streiks ● kurzfristige Straßensperrungen Packwerk Umzüge wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen schnellstmöglich informieren.
21. Trinkgelder
Trinkgelder an Mitarbeiter oder eingesetzte Helfer werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
22. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Packwerk Umzüge ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.
23. Weisungen und Mitteilungen
Weisungen und Mitteilungen zur Durchführung des Auftrags sind ausschließlich an Packwerk Umzüge oder eine ausdrücklich benannte verantwortliche Person zu richten. Mündliche Nebenabreden mit eingesetzten Helfern sind nur wirksam, wenn sie von Packwerk Umzüge bestätigt werden.
24. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Bearbeitung, Durchführung und Abrechnung des Auftrags verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, etwa an Subunternehmer, Entsorgungsbetriebe oder Behörden im Zusammenhang mit Halteverbotszonen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Packwerk Umzüge.
25. Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Hannover. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
26. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
27. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Stand: 11.06.2026
